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Sauber bleiben in Sachen Kläranlage!

Das Schreiben des Regierungspräsidenten an Bürgermeister Alex Sagberger mit der genauen Erörterung der Fördergrundlagen für die Gemeinde Thyrnau. Daneben liegen noch einige Mitteilungen vom zuständigen Ministerium vor.

Kernmühle. Normalerweise sind Sanierungsarbeiten an Kläranlagen nicht förderfähig. Sanierungsmaßen müssen von den angeschlossenen Haushalten in Form von Verbesserungsbeiträgen oder über Gebühren gestemmt werden.

Hier hatte die Gemeinde Thyrnau aber Glück im Unglück, denn beim Hochwasser 2013 wurde die Kläranlage in der Kernmühle stark beschädigt. Diese musste im Anschluss saniert werden. Insgesamt konnte ein Gesamtfördersumme von 1,8 Mio. € erreicht werden. Dies hat dazu geführt, dass die Sanierungsbeträge der Bürger auf einen relativ kleinen Beitrag reduziert werden konnten. Somit hat die Gemeinde Thyrnau nun eine zukunftsfähige Kläranlage zu günstigen Kosten erhalten. Aussagen, die Sanierung der Kläranlage sei zu 100 Prozent förderfähig, entbehren jeglicher Grundlage und sind nachweislich laut Schriftverkehr mit den verantwortlichen Regierungsstellen einfach nur erfunden. Lediglich der Hochwasserschutz konnte zu 100% gefördert werden. Das Wasserwirtschaftsamt war schon vor dem Hochwasser über den schlechten Zustand der Kläranlage im Bilde, eine Sanierung war längst überfällig.

Die Behauptung im „Faktencheck“ der CSU, ein WG-Gemeinderat habe durch seine öffentliche Aussage, die Kläranlage sei vor dem Hochwasser schon marode gewesen, einen höheren Förderbeitrag verhindert und dadurch die Bürger höher belastet, ist nicht nur falsch, sondern auch äußerst problematisch.